CE-Kennzeichnung für Maschinen & Anlagen

Auch die beste Maschine muss sauber dokumentiert werden.

CE-Kennzeichnung: Eine Anlage

CE-Kennzeichnung ist die notwendige Voraussetzung für die Inverkehrbringung oder den Betrieb von Maschinen und Anlagen innerhalb der EU.

Als Maschinenbauer wissen Sie: Planung, Konstruktion und reibungslose Inbetriebnahme einer Maschine ist aufwendig – und doch nur die halbe Arbeit. Denn Sie müssen auch den „Papier- und Dokumentenkrieg” um Risikobeurteilungen, Betriebsanleitungen, Übersetzungen und CE-Kennzeichnungen ausfechten. Einhaltung dieser und einiger weiterer Vorgaben wird vom Gesetzgeber gefordert und vom Abnehmer oder Anwender erwartet.

Hier tritt midok® auf den Maschinenbauplan. Unser Service nimmt Ihnen eine große Sorge ab und macht Ihre Maschinen rechtssicher – mit allen Dienstleistungen rund um Dokumentationen, Bedienungsanleitung, Übersetzung und CE-Kennzeichnung.

Auf dieser Seite geben wir Ihnen die wesentlichen Informationen zum Thema CE-Kennzeichnung. Wenn Sie direkt auf unsere Fachkenntnisse und Erfahrungen zurückgreifen wollen:

Inhalte in diesem Artikel

Die Maschinenrichtlinie zum Download

Laden Sie die Maschinenrichtlinie hier im PDF-Format herunter:

Was ist die CE-Kennzeichnung?

CE ist die Abkürzung für das französische ”Conformité Européenne” (Europäische Konformität). CE-Kennzeichnung ist die notwendige Voraussetzung für Inverkehrbringung oder Betrieb von Maschinen und Anlagen innerhalb der EU. Bei Maschnen, die unter den Anhang-IV-Maschinen der Maschinenrichtlinie fallen, wird zusätzlich zum CE-Zeichen die Kennnummer einer „benannten Stelle“ angegeben.

Mit der CE-Kennzeichnung zeigen also an, dass Ihre Maschine oder Anlage, auf der die Kennzeichnung angebracht ist, das Konformitätsbewertungsverfahren erfolgreich durchlaufen hat. Ihr Produkt entspricht somit dem europäischen Recht.

Das UKCA-Zeichen

UKCA-Kennzeichnung für Großbritannien

Durch Austritt Großbritanniens aus der EU änderten sich auch gängige Standards wie die CE-Kennzeichnung. Bisher galt der CE-Standard sowohl in Europa wie in Großbritannien. Mit dem Brexit hat sich aber eine neue Situation ergeben.

Seit dem 1. Januar 2023 gilt in England, Schottland und Wales nur noch der neue UKCA-Standard (United Kingdom Conformity Assessed, auch als UK marking bekannt) für Kennzeichnung der meisten Produkte auf diesem Markt.

Wenn Sie weiterhin Maschinen und Anlagen auf dem britischen Markt in Verkehr bringen wollen, unterstützen wir Sie durch unseren UKCA-Kennzeichnungs-Service. Wir stellen Ihre CE-Kennzeichnung auf den neuen UKCA-Standard um, so dass Ihre Produkte rechtskonform bleiben oder werden.

Durch wen wird das CE-Kennzeichen vergeben?

Die Verantwortung für die Vergabe des CE-Kennzeichens liegt im Normalfall beim Hersteller. In besonderen Fällen (zum Beispiel aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung) kann auch der Inverkehrbringer* (zum Beispiel der Importeur) oder Betreiber einer Maschine oder Anlage das CE-Zeichen vergeben. Er tritt dann als Hersteller auf.

Maschinen mit hohem Gefährdungspotential

Es kann Ausnahmen geben, bei denen eine weitere Instanz (“Benannte Stelle” oder “Notifizierte Stelle”) zustimmen muss. Das trifft beispielsweise bei besonders gefährlichen Maschinen zu, die nach Ihrer Bauart in Anhang IV der Maschinenrichtlinie aufgeführt sind.

*) Beim Inverkehrbringer kann es sich um den Hersteller, Händler, Importeur oder Betreiber handeln. Voraussetzung ist ein Sitz im europäischen Wirtschaftsraum.

Darum brauchen Sie die Konformitätserklärung

Mit der Konformitätserklärung bestätigen Sie, dass Ihre Maschine oder Anlage den Vorgaben der EU-Gesetzgebung genügt. Sie bildet damit zugleich eine notwendige Voraussetzung zur Anbringung des CE-Kennzeichens auf Ihrem Produkt. Da es sich hiermit um ein rechtlich bindendes Dokument handelt, müssen Sie die Konformitätserklärung mit Ihrer Unterschrift bestätigen.

Die EU-Gesetzgebung gibt zudem vor, dass die Konformitätserklärung in der Amtssprache des Ziellandes verfasst werden muss. Es bietet sich daher an, auf Fachkräfte wie unsere Spezialisten für technische Übersetzung zurückzugreifen.

Erst wenn Sie sowohl über Konformitätserklärung als auch über CE-Kennzeichnung verfügen, können Sie Ihre Maschinen oder Anlagen innerhalb der EU in Verkehr bringen.

Der Inhalt der Konformitätserklärung

Die Maschinenrichtlinie gibt den Inhalt der Konformitätserklärung vor:

  • Bezeichnung und Anschrift des Herstellers und des Bevollmächtigten für die Zusammenstellung der Technischen Dokumentation
  • Gegebenenfalls Anschrift eines zur Erfassung der technischen Unterlagne Bevollmächtigten
    Der Bevollmächtigte muss einen Sitz in der Gemeinschaft haben
  • Beschreibung der Maschine oder Anlage: Modell, Typ, Funktion, Handelsbezeichnung, Seriennummer
  • Erklärung über die Richtlinien- und Normenkonformität
    Referenzen laut Veröffentlichung im Amtsblatt der EU müssen angegeben werden
  • Wenn eine Benannte Stelle erforderlich ist: deren Name, Anschrift und Kennnummer
  • Ort und Datum der Konformitätserklärung
  • Angaben zur Person, die die Konformitätserklärung im Namen des Herstellers oder dessen Bevollmächtigten ausgibt, inklusive Unterschrift
  • Unter Umständen sind weitere Angaben zu machen

Erfahren sie das Wesentliche zur Maschinenrichtlinie, eine der wichtigsten Grundlagen der Technischen Dokumentation von Maschinen und Anlagen.

Konformität endet nicht mit der Erstellung der Dokumentation

Mit der Konformitätserklärung weisen Sie nicht nur nach, dass Ihre Maschine oder Anlage allen gesetzlichen Vorgaben entspricht. Sie müssen dabei auch die folgenden Punkte beachten, die einen Teil der Konformität darstellen:

  • Erstellung der Konformitätserklärung vor der erstmaligen Inbetriebnahme
  • Lieferung des Dokuments gemeinsam mit der Maschine oder Anlage
  • Bereithaltung so, dass das Dokument auf Nachfrage durch die Marktüberwachungsbehörden überprüft werden kann
  • 10 Jahre Aufbewahrung der Erklärung ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme, Inverkehrbringung oder nach dem letztmaligen Verkauf

Geltendes EU-Recht für die CE-Kennzeichnung

Anforderungen, die der Rechtsgeber an die Technische Dokumentation stellt, sind komplex und nicht leicht zu überblicken. Für die unterschiedlichen Maschinen und Anlagen gelten unterschiedliche rechtliche Vorgaben.

Einige relevante Richtlinien sind beispielsweise:

Für Maschinen und Anlagen:

Für Betriebsmittel und elektrische Geräte:

Für spezielle Anwendungen:

Für Medizinprodukte:

Zusätzliche Richtlinien:

  • ElektroG bzw. Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
  • ProdSG bzw. Produktsicherheitsgesetz bzw. Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt

Das ist nur eine Auswahl der Vorgaben, die Sie bei der Technischen Dokumentation Ihrer Maschine oder Anlage berücksichtigen müssen, um die CE-Kennzeichnung zu erlangen. Damit Sie sich nicht selbst in diesem komplexen Paragraphengeflecht zurechtfinden müssen, bieten wir Ihnen unseren Service an.

Stempel: Zertifizierung erfolgreich abgeschlossen

Unser Full-Service in Sachen CE-Kennzeichnung

Haben Sie alle Paragraphen im Kopf? Kennen Sie die korrekten Formulierungen in Abnahmeprotokollen und wissen außerdem, wie man eine CE-konforme Sicherheitsbewertung vornimmt? Haben Sie die arbeitsschutzrelevante Schnittstelle zwischen Mensch und Maschine richtig eingegrenzt? Sind Sie rechtlich abgesichert, wenn von fremder Hand Änderungen an der Maschine vorgenommen werden? Wenn Sie midok® konsultieren, lautet die kurze Antwort auf diese langen Fragen schlicht und einfach: Ja. Mit midok® haben Sie den Kopf frei für Ihr Kerngeschäft und sichern sich unseren umfassenden Service in Beratung und Schulung sowie zur vollständigen Risikobeurteilung und Dokumentation Ihrer Maschinen nach EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Anhang I.

Die CE-Kennzeichnung schafft Rechtssicherheit und ist Voraussetzung für das Inverkehrbringen

midok® bietet Ihnen diesen Service in den Formaten

  • S (kleine Maschinen),
  • M (mittelgroße Maschinen),
  • L (große Maschinen)

und

  • XL (Anlagen)

Fragen Sie uns als Ihre Profis für CE-Kennzeichnung

Wir bieten Ihnen:

  • Risikobeurteilungen
    Unter Berücksichtigung der Lebensdauer und des Einsatzgebiets Ihrer Maschinen.
  • Erarbeitung von Normenlisten
    Zu Minimierung oder sogar Beseitigung von Risiken
  • Erstellung von Sicherheitshinweisen für die Betriebsanleitung
    Entsprechend geltender Normen und Richtlinien
    -Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie)
    -DIN EN 82079-1 (Erstellen von Gebrauchsanleitungen – Gliederung, Inhalt und Darstellung)
    -DIN EN ISO 12100 (Sicherheit von Maschinen – Risikobeurteilung und Risikominderung)
  • Ausstellung von Konformitätserklärungen
    Damit wird bescheinigt, dass Ihre Maschinen alle rechtlichen Vorgaben erfüllen
  • CE-Beratungen und Seminare
    Zur Schulung der Führungsebene und Ihrer Mitarbeiter

Maschinenrichtlinie 2006/42/EG definiert wichtige Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen

Generell setzt der Gesetzgeber eine CE-Kennzeichnung von Maschinen voraus, bevor diese bedenkenlos in Verkehr gebracht werden können. Für alle Maschinen, gleich welcher Bauart, gelten strenge Anforderungen, die eine sichere und risikoarme Anwendung gewährleisten sollen. Bindend ist dabei in Europa die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, die von der Europäischen Union ausgearbeitet wurde. Die Maschinenrichtlinie bezieht sich auf Maschinen, Sicherheitsbauteile und auswechselbare Ausrüstungen. Sie ist für sämtliche Maschinen bindend, die im EWR in den Umlauf gebracht werden.

Was fällt unter die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG?

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bezieht sich natürlich in erster Linie auf vollständige Maschinen. Darunter wird die Gesamtheit von Teilen sowie Vorrichtungen verstanden, die fest miteinander verbunden sind und die für eine bestimmte Anwendung montiert werden. Laut Maschinenrichtlinie 2006/42/EG muss bei diesem Verbund aus Teilen ein Antriebssystem vorhanden sein. Darüber hinaus bezieht sich die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG mit all ihren Vorgaben und Richtlinien auch auf auswechselbare Ausrüstungen, Ketten, Seile, Gurte und Lastaufnahmemittel. Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG gilt darüber hinaus ebenso für nicht vollständige Maschinen. Meistens sind diese für die weitere Montage in Maschinenanlagen vorgesehen.

Sie haben Fragen zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG?

Wenn Sie Hilfe bei der Zulassung Ihrer Maschinen und Anlagen nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG benötigen, können Sie sich jederzeit auf uns verlassen. Wir begleiten Ihre erfolgreiche CE-Kennzeichnung nach der Maschinenrichtlinie und stehen Ihnen für eine sichere Abwicklung beratend zur Seite.

Nehmen Sie Kontakt auf

und fragen Sie uns nach einem detaillierten Festpreis-Angebot für Ihr Projekt.

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midok® - Fachdienstleister für Technische Dokumentation




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