CE-Kennzeichnung für Maschinen & Anlagen

Auch die beste Maschine muss sauber dokumentiert werden.

CE-Kennzeichnung: Eine Anlage

Die CE-Kennzeichnung ist die notwendige Voraussetzung für die Inverkehrbringung oder den Betrieb von Maschinen und Anlagen innerhalb der EU.

Als Maschinenbauer wissen Sie: Die Planung, Konstruktion und reibungslose Inbetriebnahme einer Maschine ist aufwendig – jedoch „nur“ die halbe Arbeit. Denn Sie müssen auch den “Papier- und Dokumentenkrieg” um Risikobeurteilungen, Betriebsanleitungen, Übersetzungen und CE-Kennzeichnungen ausfechten. Diese und einige weitere Bedingungen werden vom Gesetzgeber gefordert und vom Abnehmer oder Anwender erwartet.

Hier tritt midok® auf den Maschinenbauplan. Unser Service nimmt Ihnen eine große Sorge ab und macht Ihre Maschinen rechtssicher – mit allen Dienstleistungen rund um Dokumentationen, Bedienungsanleitung, Übersetzung und CE-Kennzeichnung.

Inhalte in diesem Artikel

Die Maschinenrichtlinie zum Download

Laden Sie die Maschinenrichtlinie hier im PDF-Format herunter:

Was ist die CE-Kennzeichnung?

Die CE-Kennzeichnung setzt sich zusammen aus dem CE-Zeichen und, bei „Anhang-IV-Maschinen“ der Kennnummer einer „benannten Stelle“. CE ist die Abkürzung für das französische ”Conformité Européenne” (Europäische Konformität).

Die CE-Kennzeichnung zeigt also an, dass die Maschine oder Anlage, auf der die Kennzeichnung angebracht ist, das Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen hat und den europäischen Rechtsnormen entspricht.

Das UKCA-Zeichen

UKCA-Kennzeichnung für Großbritannien

Wenn Sie Ihre Maschinen und Anlagen in Großbritannien in Verkehr bringen und betreiben wollen, gelten andere Regeln. Auch hierbei unterstützen wir Sie: UKCA-Kennzeichnung durch midok®.

Durch wen wird das CE-Kennzeichen vergeben?

Die Verantwortung für die Vergabe des CE-Kennzeichens liegt gewöhnlicherweise beim Hersteller. In besonderen Fällen (zum Beispiel aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung) kann auch der Inverkehrbringer* (zum Beispiel der Importeur) oder der Betreiber einer Maschinen oder Anlagen das CE-Zeichen vergeben. Er tritt dann als Hersteller auf.

Maschinen mit hohem Gefährdungspotential

Es kann Ausnahmen geben, in denen eine weitere Instanz (“Benannte Stelle” oder “Notifizierte Stelle”) zustimmen muss. Zum Beispiel bei besonders gefährlichen Maschinen, die nach Ihrer Bauart in Anhang IV der Maschinenrichtlinie aufgeführt sind.

*) Beim Inverkehrbringer kann es sich um den Hersteller, den Händler, den Importeur oder den Betreiber handeln. Voraussetzung ist ein Sitz im europäischen Wirtschaftsraum.

Der Nutzen der Konformitätserklärung

Die Voraussetzung für die Anbringung des CE-Zeichens ist die EG-Konformitätserklärung. Indem Sie die Konformitätserklärung erstellen, bestätigen Sie, dass Ihre Maschine oder Anlage den Anforderungen der EU-Gesetzgebung genügt. Daher ist eine Unterschrift auf dem Dokument notwendig.

Dabei ist auch zu beachten, dass es Richtlinien gibt, nach denen die EG-Konformitätserklärung in der Amtssprache des Ziellandes verfasst sein muss.

Erst wenn Sie sowohl über die Konformitätserklärung als auch über die CE-Kennzeichnung verfügen, können Sie Ihre Maschinen oder Anlagen in Verkehr bringen oder in Betrieb nehmen.

Der Inhalt der Konformitätserklärung

Die Maschinenrichtlinie gibt den Inhalt der Konformitätserklärung vor:

  • Die Bezeichnung der Firma sowie die Anschrift des Herstellers und des Bevollmächtigten für die Zusammenstellung der Technischen Dokumentation.
  • Sofern ein Bevollmächtigter zur Erfassung der technischen Unterlagen festgelegt wurde, muss dessen Anschrift angegeben werden. Der Bevollmächtigte muss einen Sitz in der Gemeinschaft haben.
  • Die Maschine oder Anlage muss beschrieben und identifiziert werden. Dies schließt die allgemeine Bezeichnung, das Modell, den Typ, die Funktion, die Handelsbezeichnung und die Seriennummer ein.
  • Eine Erklärung darüber, dass die Maschine oder Anlage den vorgegebenen Bestimmungen der relevanten Richtlinien und gegebenenfalls weiteren Vorgaben, zum Beispiel harmonisierten Normen, genügt. Es müssen Referenzen laut Veröffentlichung im Amtsblatt der EU angegeben werden.
  • Wenn eine benannte Stelle erforderlich ist, müssen auch für diese Name, Anschrift und Kennnummer angegeben werden.
  • Ort und Datum der Konformitätserklärung.
  • Angaben zur Person, die die Konformitätserklärung im Namen des Herstellers oder dessen Bevollmächtigten ausgibt, inklusive Unterschrift.
  • Unter Umständen sind weitere Angaben zu machen.

Die Bedeutung der Technischen Dokumentation für die Konformität

Mit der Technischen Dokumentation weisen Sie nach, dass Ihre Maschinen oder Anlagen allen relevanten Vorschriften entsprechen. Sie müssen dabei auf folgende Punkte achten:

  • Erstellen Sie die Technische Dokumentation vor der erstmaligen Inbetriebnahme Ihrer Maschine oder Anlage.
  • Bewahren Sie die Technische Dokumentation so auf, dass sie auf Anforderung durch die Marktüberwachungsbehörden überprüft werden kann.
  • Bewahren Sie die Technische Dokumentation ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme, Inverkehrbringung oder nach dem letztmaligen Verkauf 10 Jahre lang auf.

Geltendes EU-Recht für die CE-Kennzeichnung

Die rechtlichen Anforderungen sind komplex und nicht leicht zu überblicken. Für die unterschiedlichen Maschinen und Anlagen gelten unterschiedliche rechtliche Anforderungen. Selbst die Maschinenrichtlinie gilt nicht für jede Maschine.

Wir geben Ihnen einen kurzen Einblick in einige der relevanten Rechtsnormen:

Für Maschinen und Anlagen:

Für Betriebsmittel und elektrische Geräte:

Für spezielle Anwendungen:

Für Medizinprodukte:

Zusätzliche Richtlinien:

  • ElektroG bzw. Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
  • ProdSG bzw. Produktsicherheitsgesetz bzw. Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt

Damit Sie sich nicht selbst in diesem komplexen Paragraphengeflecht zurechtfinden müssen, bieten wir Ihnen unseren Service an.

Stempel: Zertifizierung erfolgreich abgeschlossen

Unser Full-Service in Sachen CE-Kennzeichnung

Haben Sie alle Paragraphen im Kopf? Kennen Sie die korrekten Formulierungen in Abnahmeprotokollen und wissen außerdem, wie man eine CE-konforme Sicherheitsbewertung vornimmt? Haben Sie die arbeitsschutzrelevante Schnittstelle zwischen Mensch und Maschine richtig eingegrenzt? Sind Sie rechtlich abgesichert, wenn von fremder Hand Änderungen an der Maschine vorgenommen werden? Wenn Sie midok® konsultieren, lautet die kurze Antwort auf diese langen Fragen schlicht und einfach: Ja. Mit midok® haben Sie den Kopf frei für Ihr Kerngeschäft und sichern sich unseren umfassenden Service in Beratung und Schulung sowie zur vollständigen Risikobeurteilung und Dokumentation Ihrer Maschinen nach EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Anhang I.

Die CE-Kennzeichnung schafft Rechtssicherheit und ist Voraussetzung für das Inverkehrbringen

midok® bietet Ihnen diesen Service in den Formaten

  • S (kleine Maschinen),
  • M (mittelgroße Maschinen),
  • L (große Maschinen)

und

  • XL (Anlagen)

Fragen Sie uns als Ihre Profis für CE-Kennzeichnung

Wir bieten Ihnen:

  • Risikobeurteilungen
    Unter Berücksichtigung der Lebensdauer und des Einsatzgebiets Ihrer Maschinen.
  • Erarbeitung von Normenlisten
    Zu Minimierung oder sogar Beseitigung von Risiken
  • Erstellung von Sicherheitshinweisen für die Betriebsanleitung
    Entsprechend geltender Normen und Richtlinien
    -Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie)
    -DIN EN 82079-1 (Erstellen von Gebrauchsanleitungen – Gliederung, Inhalt und Darstellung)
    -DIN EN ISO 12100 (Sicherheit von Maschinen – Risikobeurteilung und Risikominderung)
  • Ausstellung von Konformitätserklärungen
    Damit wird bescheinigt, dass Ihre Maschinen alle rechtlichen Vorgaben erfüllen
  • CE-Beratungen und Seminare
    Zur Schulung der Führungsebene und Ihrer Mitarbeiter

Nehmen Sie Kontakt auf

und fragen Sie uns nach einem detaillierten Festpreis-Angebot für Ihr Projekt.

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