Auch die beste Maschine muss sauber dokumentiert werden.

Als Maschinenbauer wissen Sie: Die Planung, Konstruktion und reibungslose Inbetriebnahme einer Maschine ist aufwendig – jedoch „nur“ die halbe Arbeit. Denn Sie müssen auch den Papier- und Dokumentenkrieg um Risikobeurteilungen, Betriebsanleitungen, Übersetzungen und CE-Kennzeichnungen ausfechten. Diese und einige weitere Bedingungen werden vom Gesetzgeber gefordert und vom Abnehmer oder Anwender erwartet.
Hier tritt midok® auf den Maschinenbauplan. Unser Service nimmt Ihnen eine große Sorge ab und macht Ihre Maschinen rechtssicher mit allen Dienstleistungen rund um Dokumentationen, Bedienungsanleitung, Übersetzung und CE-Kennzeichnung.
Die Maschinenrichtlinie zum Download
Laden Sie die Maschinenrichtlinie hier im PDF-Format herunter:
Full-Service in Sachen CE-Kennzeichnung
Haben Sie alle Paragrafen im Kopf? Kennen Sie die korrekten Formulierungen in Abnahmeprotokollen und wissen außerdem, wie man eine CE-konforme Sicherheitsbewertung vornimmt? Haben Sie die arbeitsschutzrelevante Schnittstelle zwischen Mensch und Maschine richtig eingegrenzt? Sind Sie rechtlich abgesichert, wenn von fremder Hand Änderungen an der Maschine vorgenommen werden? Wenn Sie midok® konsultieren, lautet die kurze Antwort auf diese langen Fragen schlicht und einfach: Ja. Mit midok® haben Sie den Kopf frei für Ihr Kerngeschäft und sichern sich unseren umfassenden Service in Beratung und Schulung sowie zur vollständigen Risikobeurteilung und Dokumentation Ihrer Maschinen nach EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Anhang I.
Die CE-Kennzeichnung schafft Rechtssicherheit und ist Voraussetzung für das Inverkehrbringen
midok® bietet Ihnen diesen Service in den Formaten
- S (kleine Maschinen),
- M (mittelgroße Maschinen),
- L (große Maschinen)
und
- XL (Anlagen)
Fragen Sie uns als Ihre Profis für CE-Kennzeichnung. Wir bieten Ihnen:
- Risikobeurteilungen
Unter Berücksichtigung der Lebensdauer und des Einsatzgebiets Ihrer Maschinen. - Erarbeitung von Normenlisten
Zu Minimierung oder sogar Beseitigung von Risiken - Erstellung von Sicherheitshinweisen für die Betriebsanleitung
Entsprechend geltender Normen und Richtlinien
-Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie)
-DIN EN 82079-1 (Erstellen von Gebrauchsanleitungen – Gliederung, Inhalt und Darstellung)
-DIN EN ISO 12100 (Sicherheit von Maschinen – Risikobeurteilung und Risikominderung) - Ausstellung von Konformitätserklärungen
Damit wird bescheinigt, dass Ihre Maschinen alle rechtlichen Vorgaben erfüllen - CE-Beratungen und Seminare
Zur Schulung der Führungsebene und Ihrer Mitarbeiter
Nehmen Sie Kontakt auf
und fragen Sie uns nach einem detaillierten Festpreis-Angebot für Ihr Projekt.