Explosionsschutz für Maschinen & Anlagen

Für den Schutz Ihrer Angestellten und die Bewahrung Ihrer Maschinen von schweren Schäden

Arbeiter unter Stress mit Schutzhelm im Arm

Explosionsschutz ist eine gesetzliche Verpflichtung für jeden Hersteller und Betreiber von Maschinen und Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen. Um die dafür erforderliche Technische Dokumentation rechtskonform zu erstellen, benötigen Sie Experten und spezialisierte Dienstleister. Der midok®-Service für Explosionsschutz nach ATEX-Richtlinie übernimmt diese Aufgabe für Sie. Wenn Sie Unterstützung bei der Überprüfung bestehender Dokumente benötigen oder umfassendere Hilfe wünschen, werden wir die passende Lösung für Sie finden.

Explosionsschutz – kurz zusammengefasst

Egal ob es sich bei Ihrem Unternehmen um eine Raffinerie, eine Pharmafirma, oder einen Produktionsstandort für Feuerwerk handelt, viele Bereiche, die man nicht direkt damit in Verbindung bringt, zählen zu den explosionsgefährdeten Bereichen (Ex-Bereiche). Vor allem in solchen Umgebungen, wo brennbare Gase entstehen oder entweichen können, besteht natürlich Explosionsgefahr. Für diese Bereiche werden durch den Gesetzgeber klare Vorgaben an die Sicherheitsvorkehrungen gemacht.

Die Anforderungen an die Sicherheitsbestimmungen können dabei nicht einfach mündlich vermittelt werden. Die Vorgaben sind streng und verlangen eine umfangreiche Technische Dokumentation. Daher erfordert ihre Einhaltung die Fähigkeiten ausgebildeter CE-Koordinatoren. So sichern Sie sich als Hersteller und Betreiber rechtlich ab und schützen Ihr Personals vor den Folgen eines Unfsalles.

Auf dieser Seite geben wir Ihnen einen Überblick über rechtliche und normative Grundlagen, Anforderungen an die Technische Dokumentation und Redaktion und stellen Ihnen den midok®-Service für Explosionsschutz vor.

Inhalte in diesem Artikel

Anforderungen durch den Gesetzgeber

Die ATEX-Richtlinie 2014/34/EU („ATEX-RL“, für den Hersteller) und die Richtlinie 1999/92/EG („ATEX 137“, für den Betreiber) bilden die rechtliche Grundlage für den Explosionsschutz innerhalb der EU. ATEX 137 setzt dabei die Gefahrstoffverordnung in Verbindung mit der Betriebssicherheitsverordnung um.

Anlagenbetreiber müssen die folgenden Anforderungen erfüllen, um den Explosionsschutz zu gewährleisten:

  • Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung
  • Maßnahmen zur Risikominderung und Erhöhung der Sicherheit
  • Erstellung einer Arbeitsanweisung
  • Explosionsgefahren in ihrer Gesamtheit beurteilen, wobei Zündgefahren durch nicht elektrische Betriebsmittel berücksichtigt werden müssen
  • Dokumentation der Maßnahmen in einem Explosionsschutz-Dokument (kurz Ex-Schutz-Dokument)

Hersteller sind dazu verpflichtet, folgende Dokumente zu erstellen:

Wichtig ist dabei, dass die ATEX-Richtlinie nicht nur für den direkten Ex-Bereich selbst gilt. Sie stellt auch Anforderungen an Maschinen, die in diesem Bereich eingesetzt werden.

Stromkabel fängt Feuer

Explosionsschutz-Zonen​

Je nachdem, wie häufig und dauerhaft explosionsgefährdete Atmosphären in auftreten können, müssen für betroffenen Bereiche in verschiedene Zonen eingeteilt werden.

  • Hersteller müssen angeben, in welcher Zone die Anlage oder Maschine betrieben werden darf.
  • Betreiber müssen das überprüfen und dürfen die Anlage oder Maschine nur in Zonen betreiben, die vom Hersteller deklariert worden sind.
  • Möglich ist auch der Fall, dass der Betriber vorgibt, in welcher Zone die Maschine betrieben wird. Dann muss der Hersteller die Maschine oder Anlage so konstruieren, dass sie in den entsprechenden Zonen betrieben werden kann.

Grundsätzlich wird zwischen den Gas-Ex-Zonen 0 – 2 und Staub-Ex-Zonen 20 – 22 unterschieden. Je dauerhafter das Vorhandensein der explosionsgefährdeten Atmosphäre anhält, umso niedriger ist die Zonen-Nummer. Daraus ergibt sich die folgende Aufteilung:

Zone

Beschreibung

Beispiel

0 bzw. 20

ständige, langzeitliche oder häufig auftretende explosionsgefährdete Atmosphäre

Behälter mit flüssigen Lösungsmitteln, Pulvermischer

1 bzw. 21

gelegentlich auftretende explosionsgefährdete Atmosphäre

Absaugen mit Entstauber

2 bzw. 22

kein oder nur kurzzeitiges Auftreten der explosionsgefährdeten Atmosphäre

Reingasbereich nach Absaugung

Gerätegruppen und -kategorien

Geräte, die in Explosionsschutz-Zonen zum Einsatz kommen, werden entsprechend den ATEX-Sicherheitsanforderungen klassifiziert. Die Einteilung wird dabei auf Basis der Risikobeurteilung vorgenommen.

Hersteller von Geräten mit potenzieller Zündquelle müssen die erforderlichen Schutzmaßnahmen bestimmen. Dabei muss die Wahrscheinlichkeit des Auftretens einer explosionsgefährdeten Atmosphäre berücksichtigt werden.

Anlagen oder Maschinen, die in Betracht kommen, müssen entweder durch eine benannte Stelle oder durch speziell geschulte Servicetechniker geprüft werden.

Die ATEX-Richtlinie gibt folgende Einteilung der Gerätegruppen vor:

Gerätegruppe I: ex-Bereiche unter Tage, wobei die Gefährdung durch Grubengas oder Staub entsteht.

Kategorie M1

Kategorie M2

Sehr hohes Maß an Sicherheit

Hohes Maß an Sicherheit

Sicher selbst beim Auftreten von zwei unabhängigen Fehlern

Abschalten beim Autreten von Ex-Atmosphären

Gerätegruppe II: ex-Bereiche über Tage, wobei die Gefährdung durch Flüssigkeiten oder Gase entsteht.

Kategorie 1

Kategorie 2

Kategorie 3

Sehr hohes Maß an Sicherheit

Hohes Maß an Sicherheit

Normalmaß an Sicherheit

Sicher bei seltenen Störungen und beim Auftreten von zwei unabhängigen Fehlern

Sicher auch beim Auftreten einer zu erwartenden Störung und von einem Fehler

Sicher im normalen Betrieb

Explosion

​Warnhinweise nicht vergessen!

Um die Sicherheit der Arbeitskräfte in Ex-Bereichen zu gewährleisten, spielen Warnhinweise eine wichtige Rolle. Die Vorgaben an die Erstellung der Warnhinweise werden durch die verschiedenen Berufsgenossenschaften erstellt. Es handelt sich dabei um die sogenannten Explosionsschutz-Regeln.

Betriebsanweisungen werden in der Regel als Warntafeln umgesetzt. Sie vermitteln dem Personal und Besuchern auf einfache und klare Art Verhaltensweisen im explosionsgefährdeten Bereich, durch die sie potenzielle Gefahren verhüten können.

Werkhallenarbeiter studieren Sicherheitsdokumente

Qualifizierte CE-Koordinatoren: Schlüssel zum Explosionsschutz

Gesetzgeber und Berufsgenossenschaften stellen umfangreiche Anforderungen an die Technische Dokumentation im Ex-Bereich. Daher sollten Sie bei Erstellung und Prüfung der notwendigen Dokumentation am besten auf CE-Koordinatoren zurückgreifen, die über eine spezielle Ausbildung im Explosionsschutz verfügen.

CE-Koordinatoren halten auch wichtige Arbeitsanweisungen im Ex-Bereich verständlich fest. Dazu gehört: Rauchverbot, Verpflichtung, spezielle antistatische Schutzkleidung zu tragen, Verbot der Nutzung von Handys.

Zu den Aufgaben der Koordinatoren gehört dabei auch die Erstellung eines Leitfadens. Dieser gibt an, welche Arbeitsmittel eingesetzt werden müssen, um die Entzündung der explosionsgefährdeten Atmosphäre zu verhindern.

Sie müssen die Dokumentation, die der CE-Koordinator erstellt hat, für den Fall einer Überprüfung durch die zuständige Behörde zusammen mit Zulassungen und Zertifizierungen bereithalten. Damit kann Rechts- und Normenkonformität der Dokumentation geprüft werden. Die VDI-Richtlinie 2770 gibt dabei vor, dass der Hersteller, wenn er seine Anlage im Ex-Bereich zusammenbauen lässt, die Nutzerinformationen für alle Komponenten vorlegen muss. Daher muss der Koordinator diese Dokumente als Technische Dokumentation zusammenstellen.

Der midok®-Service für Explosionsschutz

midok® verfügt über ausgebildete und anerkannte Fachkräfte für Explosionsschutz, die Sie bei der Umsetzung der rechtlichen und normativen Vorgaben unterstützen und die Erstellung oder Prüfung Ihrer Ex-Schutz-Dokumentation übernehmen.

Egal, ob Sie Hersteller oder Betreiber der Maschine oder Anlage sind, wir bieten Ihnen Qualität und Rechtssicherheit durch unsere CE-Koordinatoren zu vernünftigen Konditionen.

Zu unseren Dienstleistungen im Bereich Explosionsschutz gehören:

  • Durchführung einer Gefahrenanalyse
  • Erstellung einer Risikobeurteilung
  • Prüfung Ihres Explosionsschutz-Konzeptes
  • Unterstützung bei der Ausarbeitung des Ex-Schutz-Dokuments durch Vermittlung rechtlicher und normativer Anforderungen
  • Erfassen von Explosionsrisiken bei bestehenden Maschinen und Anlagen auf Grundlage der Technischen Dokumentation und durch Vor-Ort Besuche
  • Einteilung Ihrer Maschine oder Anlage in die entsprechende Gerätegruppe und -kategorie
  • Prüfung der Deklarierung von explosionsgefährdeten Bereichen
  • Begutachtungen bezüglich anfallender Fragen zum Explosionsschutz
  • Erarbeitung des Nachweises zum Gefahrenschutz oder Erstellung und Weiterentwicklung eines bereits vorhandenen Sicherheitsberichtes für Maschinen und Anlagen, die unter die Störfallverordnung fallen
  • Prüfung Ihres Konzepts bei der Planung von Neuanlagen

Nehmen Sie Kontakt auf

und fragen Sie uns nach einem detaillierten Festpreis-Angebot für Ihr Projekt.

Der Kontakt zur Lösung

midok® - Fachdienstleister für Technische Dokumentation




    Bitte rufen Sie mich zurück





    Kostenlose Online-Beratung

    midok® - Fachdienstleister für Technische Dokumentation

    Wir bieten Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Online-Beratung. Sichern Sie sich Ihren persönlichen Termin!

    Jetzt buchen