Explosionsschutz für Maschinen & Anlagen
Für den Schutz Ihrer Angestellten und die Bewahrung Ihrer Maschinen von schweren Schäden
Explosionsschutz ist eine gesetzliche Verpflichtung für jeden Hersteller und Betreiber von Maschinen und Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen. Um die dafür erforderliche Technische Dokumentation rechtskonform zu erstellen, benötigen Sie Experten und spezialisierte Dienstleister. Der midok®-Service für Explosionsschutz nach ATEX-Richtlinie übernimmt diese Aufgabe für Sie. Wenn Sie Unterstützung bei der Überprüfung bestehender Dokumente benötigen oder umfassendere Hilfe wünschen, werden wir die passende Lösung für Sie finden.
Explosionsschutz – kurz zusammengefasst
Egal ob es sich bei Ihrem Unternehmen um eine Raffinerie, eine Pharmafirma, oder einen Produktionsstandort für Feuerwerk handelt, viele Bereiche, die man nicht direkt damit in Verbindung bringt, zählen zu den explosionsgefährdeten Bereichen (Ex-Bereiche). Vor allem in solchen Umgebungen, wo brennbare Gase entstehen oder entweichen können, besteht natürlich Explosionsgefahr. Für diese Bereiche werden durch den Gesetzgeber klare Vorgaben an die Sicherheitsvorkehrungen gemacht.
Die Anforderungen an die Sicherheitsbestimmungen können dabei nicht einfach mündlich vermittelt werden. Die Vorgaben sind streng und verlangen eine umfangreiche Technische Dokumentation. Daher erfordert ihre Einhaltung die Fähigkeiten ausgebildeter CE-Koordinatoren. So sichern Sie sich als Hersteller und Betreiber rechtlich ab und schützen Ihr Personals vor den Folgen eines Unfsalles.
Auf dieser Seite geben wir Ihnen einen Überblick über rechtliche und normative Grundlagen, Anforderungen an die Technische Dokumentation und Redaktion und stellen Ihnen den midok®-Service für Explosionsschutz vor.
Inhalte in diesem Artikel
Anforderungen durch den Gesetzgeber
Die ATEX-Richtlinie 2014/34/EU („ATEX-RL“, für den Hersteller) und die Richtlinie 1999/92/EG („ATEX 137“, für den Betreiber) bilden die rechtliche Grundlage für den Explosionsschutz innerhalb der EU. ATEX 137 setzt dabei die Gefahrstoffverordnung in Verbindung mit der Betriebssicherheitsverordnung um.
Anlagenbetreiber müssen die folgenden Anforderungen erfüllen, um den Explosionsschutz zu gewährleisten:
- Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung
- Maßnahmen zur Risikominderung und Erhöhung der Sicherheit
- Erstellung einer Arbeitsanweisung
- Explosionsgefahren in ihrer Gesamtheit beurteilen, wobei Zündgefahren durch nicht elektrische Betriebsmittel berücksichtigt werden müssen
- Dokumentation der Maßnahmen in einem Explosionsschutz-Dokument (kurz Ex-Schutz-Dokument)
Hersteller sind dazu verpflichtet, folgende Dokumente zu erstellen:
- Risikobeurteilung
- Zündgefahrenbewertung
- Betriebsanleitung
- Konformitätserklärung
- CE-Kennzeichen
Wichtig ist dabei, dass die ATEX-Richtlinie nicht nur für den direkten Ex-Bereich selbst gilt. Sie stellt auch Anforderungen an Maschinen, die in diesem Bereich eingesetzt werden.
Explosionsschutz-Zonen
Je nachdem, wie häufig und dauerhaft explosionsgefährdete Atmosphären in auftreten können, müssen für betroffenen Bereiche in verschiedene Zonen eingeteilt werden.
- Hersteller müssen angeben, in welcher Zone die Anlage oder Maschine betrieben werden darf.
- Betreiber müssen das überprüfen und dürfen die Anlage oder Maschine nur in Zonen betreiben, die vom Hersteller deklariert worden sind.
- Möglich ist auch der Fall, dass der Betriber vorgibt, in welcher Zone die Maschine betrieben wird. Dann muss der Hersteller die Maschine oder Anlage so konstruieren, dass sie in den entsprechenden Zonen betrieben werden kann.
Grundsätzlich wird zwischen den Gas-Ex-Zonen 0 – 2 und Staub-Ex-Zonen 20 – 22 unterschieden. Je dauerhafter das Vorhandensein der explosionsgefährdeten Atmosphäre anhält, umso niedriger ist die Zonen-Nummer. Daraus ergibt sich die folgende Aufteilung:
Zone | Beschreibung | Beispiel |
0 bzw. 20 | ständige, langzeitliche oder häufig auftretende explosionsgefährdete Atmosphäre | Behälter mit flüssigen Lösungsmitteln, Pulvermischer |
1 bzw. 21 | gelegentlich auftretende explosionsgefährdete Atmosphäre | Absaugen mit Entstauber |
2 bzw. 22 | kein oder nur kurzzeitiges Auftreten der explosionsgefährdeten Atmosphäre | Reingasbereich nach Absaugung |
Gerätegruppen und -kategorien
Geräte, die in Explosionsschutz-Zonen zum Einsatz kommen, werden entsprechend den ATEX-Sicherheitsanforderungen klassifiziert. Die Einteilung wird dabei auf Basis der Risikobeurteilung vorgenommen.
Hersteller von Geräten mit potenzieller Zündquelle müssen die erforderlichen Schutzmaßnahmen bestimmen. Dabei muss die Wahrscheinlichkeit des Auftretens einer explosionsgefährdeten Atmosphäre berücksichtigt werden.
Anlagen oder Maschinen, die in Betracht kommen, müssen entweder durch eine benannte Stelle oder durch speziell geschulte Servicetechniker geprüft werden.
Die ATEX-Richtlinie gibt folgende Einteilung der Gerätegruppen vor:
Gerätegruppe I: ex-Bereiche unter Tage, wobei die Gefährdung durch Grubengas oder Staub entsteht.
Kategorie M1 | Kategorie M2 |
Sehr hohes Maß an Sicherheit | Hohes Maß an Sicherheit |
Sicher selbst beim Auftreten von zwei unabhängigen Fehlern | Abschalten beim Autreten von Ex-Atmosphären |
Gerätegruppe II: ex-Bereiche über Tage, wobei die Gefährdung durch Flüssigkeiten oder Gase entsteht.
Kategorie 1
Kategorie 2
Kategorie 3
Sehr hohes Maß an Sicherheit
Hohes Maß an Sicherheit
Normalmaß an Sicherheit
Sicher bei seltenen Störungen und beim Auftreten von zwei unabhängigen Fehlern
Sicher auch beim Auftreten einer zu erwartenden Störung und von einem Fehler
Sicher im normalen Betrieb
Kategorie 1 | Kategorie 2 | Kategorie 3 |
Sehr hohes Maß an Sicherheit | Hohes Maß an Sicherheit | Normalmaß an Sicherheit |
Sicher bei seltenen Störungen und beim Auftreten von zwei unabhängigen Fehlern | Sicher auch beim Auftreten einer zu erwartenden Störung und von einem Fehler | Sicher im normalen Betrieb |
Warnhinweise nicht vergessen!
Um die Sicherheit der Arbeitskräfte in Ex-Bereichen zu gewährleisten, spielen Warnhinweise eine wichtige Rolle. Die Vorgaben an die Erstellung der Warnhinweise werden durch die verschiedenen Berufsgenossenschaften erstellt. Es handelt sich dabei um die sogenannten Explosionsschutz-Regeln.
Betriebsanweisungen werden in der Regel als Warntafeln umgesetzt. Sie vermitteln dem Personal und Besuchern auf einfache und klare Art Verhaltensweisen im explosionsgefährdeten Bereich, durch die sie potenzielle Gefahren verhüten können.
Qualifizierte CE-Koordinatoren: Schlüssel zum Explosionsschutz
Gesetzgeber und Berufsgenossenschaften stellen umfangreiche Anforderungen an die Technische Dokumentation im Ex-Bereich. Daher sollten Sie bei Erstellung und Prüfung der notwendigen Dokumentation am besten auf CE-Koordinatoren zurückgreifen, die über eine spezielle Ausbildung im Explosionsschutz verfügen.
CE-Koordinatoren halten auch wichtige Arbeitsanweisungen im Ex-Bereich verständlich fest. Dazu gehört: Rauchverbot, Verpflichtung, spezielle antistatische Schutzkleidung zu tragen, Verbot der Nutzung von Handys.
Zu den Aufgaben der Koordinatoren gehört dabei auch die Erstellung eines Leitfadens. Dieser gibt an, welche Arbeitsmittel eingesetzt werden müssen, um die Entzündung der explosionsgefährdeten Atmosphäre zu verhindern.
Sie müssen die Dokumentation, die der CE-Koordinator erstellt hat, für den Fall einer Überprüfung durch die zuständige Behörde zusammen mit Zulassungen und Zertifizierungen bereithalten. Damit kann Rechts- und Normenkonformität der Dokumentation geprüft werden. Die VDI-Richtlinie 2770 gibt dabei vor, dass der Hersteller, wenn er seine Anlage im Ex-Bereich zusammenbauen lässt, die Nutzerinformationen für alle Komponenten vorlegen muss. Daher muss der Koordinator diese Dokumente als Technische Dokumentation zusammenstellen.
Der midok®-Service für Explosionsschutz
midok® verfügt über ausgebildete und anerkannte Fachkräfte für Explosionsschutz, die Sie bei der Umsetzung der rechtlichen und normativen Vorgaben unterstützen und die Erstellung oder Prüfung Ihrer Ex-Schutz-Dokumentation übernehmen.
Egal, ob Sie Hersteller oder Betreiber der Maschine oder Anlage sind, wir bieten Ihnen Qualität und Rechtssicherheit durch unsere CE-Koordinatoren zu vernünftigen Konditionen.
Zu unseren Dienstleistungen im Bereich Explosionsschutz gehören:
- Durchführung einer Gefahrenanalyse
- Erstellung einer Risikobeurteilung
- Prüfung Ihres Explosionsschutz-Konzeptes
- Unterstützung bei der Ausarbeitung des Ex-Schutz-Dokuments durch Vermittlung rechtlicher und normativer Anforderungen
- Erfassen von Explosionsrisiken bei bestehenden Maschinen und Anlagen auf Grundlage der Technischen Dokumentation und durch Vor-Ort Besuche
- Einteilung Ihrer Maschine oder Anlage in die entsprechende Gerätegruppe und -kategorie
- Prüfung der Deklarierung von explosionsgefährdeten Bereichen
- Begutachtungen bezüglich anfallender Fragen zum Explosionsschutz
- Erarbeitung des Nachweises zum Gefahrenschutz oder Erstellung und Weiterentwicklung eines bereits vorhandenen Sicherheitsberichtes für Maschinen und Anlagen, die unter die Störfallverordnung fallen
- Prüfung Ihres Konzepts bei der Planung von Neuanlagen
ATEX-Richtlinie: Schutz vor Explosionen bei Maschinen und Geräten
Explosionen stellen sowohl für die Mitarbeiter eines Unternehmens als auch für die Maschinen, Tiere und Umwelt eine enorme Gefahr dar. Umso wichtiger ist es, diese so gut wie möglich zu vermeiden. Die ATEX-Richtlinie soll präventiv wirken und wurde für einen besseren Schutz vor Explosionen ins Leben gerufen. Zum einen sollen die in der Richtlinie festgehaltenen Vorgaben Explosionen vermeiden, zum anderen sollen sie im Falle dieser aber auch den möglichen Schaden eindämmen. Die ATEX-Richtlinie gilt für den gesamten europäischen Raum.
Was gehört zum Explosionsschutz?
Die ATEX-Richtlinie setzt sich aus zwei großen inhaltlichen Komponenten zusammen. Zum einen muss hier die Betriebsrichtlinie 1999/92/EG und zum anderen die Produktrichtlinie 2014/34/EU genannt werden. Beide beziehen sowohl den primären und sekundären als auch den tertiären Explosionsschutz ein. Letzterer konzentriert sich auf mögliche Auswirkungen, die eine Explosion haben kann. Die ATEX-Richtlinie ist immer darauf bedacht, diese so minimal wie möglich zu halten, sodass deren Ausmaß möglichst gering ist. Nach Vorgabe der ATEX-Richtlinie sind Arbeitgeber generell dazu verpflichtet, sämtliche Schutzmaßnahmen innerhalb von explosionsfähigen Umgebungen zu ergreifen, die zum Gesundheits- und Arbeitsschutz der Mitarbeiter beitragen.
Welche Schutzmaßnahmen sieht die ATEX-Richtlinie vor?
Die ATEX-Richtlinie hält genaue Schutzmaßnahmen zur Explosionsprävention bereit. Sie beziehen sich beispielsweise auf die Auswahl verschiedener Schutzsysteme und Geräte. Außerdem finden Sie eine Zusammenstellung von Mindestvorschriften, die sich auf den Arbeitsschutz auf der einen und die Sicherheit auf der anderen Seite konzentrieren. Zudem bietet die Richtlinie einen Überblick über Stoffe, Verfahren und Anlagen sowie über die Wechselwirkungen, die hier entstehen können. Sie geht umfassend auf potenzielle Explosionen sowie deren zu erwartendes Ausmaß und die damit einhergehenden Auswirkungen ein.
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