Rechtskonforme Gefährdungsbeurteilungen für Arbeitsplätze, Tätigkeiten & Arbeitsmittel
Jedes Unternehmen benötigt eine dokumentierte Gefährdungsbeurteilung.
Die Gefährdungsbeurteilung (GBU) ist das zentrale Element, wenn es um einen nachhaltigen Arbeits- und Gesundheitsschutz geht.
Ziel der Gefährdungsbeurteilung ist es, die körperlichen und psychischen Belastungen Ihrer Mitarbeitenden zu kennen und die Gefahren am Arbeitsplatz durch entsprechende Schutzmaßnahmen nachhaltig zu reduzieren. Im Idealfall sollen Risiken völlig ausgeschlossen werden, damit Ihre Beschäftigten erst gar nicht gefährdet werden.
Jedes Unternehmen benötigt eine dokumentierte Gefährdungsbeurteilung. Es gelten die Anforderungen aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Eventuell auch aus weiteren Regelwerken.
Die zentrale Forderung ist eine fundierte Einschätzung für alle vorhandenen Arbeitsplätze und Tätigkeiten im Unternehmen, ob und wenn ja welche Gesundheitsgefahren bei dieser spezifischen Tätigkeit für die Beschäftigten entstehen können. Was recht simpel klingt, ist in der Praxis oft schwer festzustellen. Häufig gehören zu einer Tätigkeit viele einzelne Teilaufgaben, die nicht deutlich voneinander zu trennen sind.
Wir helfen Ihnen mit einer fundierten Analyse und Dokumentation. Vertrauen Sie auf das Know-how unserer Experten.
Wie wir Sie unterstützen (die 7-Schritte-Methode)
- Arbeitsplätze und zugehörige Tätigkeiten bestimmen
- Gefährdungen ermitteln
- Gefährdungen beurteilen
- Arbeitsschutzmaßnahmen planen
- Betriebsanweisungen erstellen
- Wirksamkeit der Arbeitsschutzmaßnahmen überprüfen
- Gefährdungsbeurteilungen aktualisieren
Unser Service für Sie:
Wir erstellen für Sie Gefährdungsbeurteilungen …
- Für neue Anlagen, Maschinen, Arbeitsplätze, Umgebungen usw.
- Als Erweiterung Ihrer bereits vorhandenen Unterlagen
- Als Rundumservice von der Erstellung bis zu Kontrolle und Auffrischung
… und liefern Ihnen die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Unterlagen.
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