Betriebs- und Arbeitsanweisungen
für die Sicherheit Ihrer Angestellten
Zufriedene Mitarbeiter und Wettbewerbsvorteile durch sichere Arbeitsabläufe
Betriebs- und Arbeitsanweisungen tragen dazu bei, Ihre Angestellten vor den Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen. Sie sind Teil der internen Technischen Dokumentation und haben die Aufgabe, auf unvermeidliche Restrisiken am Arbeitsplatz hinzuweisen.
In Betriebs- und Arbeitsanweisungen werden Maßnahmen festgelegt. Zum Beispiel das Tragen von bestimmter Schutzausrüstung (Kopfschutz, Gehörschutz) oder eine Einschränkung der am Arbeitsplätz beschäftigten Personen (Qualifikationen).
In den folgenden Abschnitten erfahren Sie, welche gesetzlichen Grundlagen bei der Erstellung beachtet werden müssen und wie midok® Sie dabei unterstützen kann.
Inhalte in diesem Artikel
Notwendigkeit von Betriebs- bzw. Arbeitsanweisungen
Die Betriebs- bzw. Arbeitsanweisung ist ein Teil der internen Technischen Dokumentation und dient der Sicherheit der Angestellten im Umgang mit den Maschinen und Anlagen am Arbeitsplatz.
Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) dienen als Grundlage für die Erstellung der Betriebs- und Arbeitsanweisungen. Sie werden die durch die Berufsgenossenschaften aufgestellt und geben die folgenden Vorgaben:
- Einrichtungen, Anordnungen und Maßnahmen, welche die Unternehmer zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu treffen haben, sowie die Form der Übertragung dieser Aufgaben auf andere Personen
- Vorgaben für das Verhalten der Versicherten zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren.
- Maßnahmen, die der Unternehmer treffen muss, um die Vorgaben durch das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu erfüllen
- Festlegung der nach § 22 SGB VII notwendigen Anzahl von Sicherheitsbeauftragten.
Darüber hinaus sind die folgenden Regelwerke relevant:
- § 9 Betriebssicherheitsverordnung
(Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln, BetrSichV) verpflichtet den Arbeitgeber zur Bereitstellung verständlicher Betriebsanleitungen - § 14 Gefahrstoffverordnung
(Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen, GefStoffV) Verpflichtet zur Bereitstellung von Betriebsanleitungen für den Umgang mit Gefahrstoffen - Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften (BGV)
Verantwortlichkeit
Der Betreiber der Maschine oder der Arbeitgeber/ das Unternehmen müssen diesen Normen nachkommen. Sie können auf Fachdienstleister wie midok® zurückgreifen, um die sicherzugehen, dass alle Vorgaben gründlich und umfassend erfüllt werden.
Inhalt der Betriebsanweisungen
Gemäß § 14 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) muss die Arbeits- bzw. Betriebsanweisung folgende Inhalte umfassen:
- Informationen bezüglich Gefahrstoffen, die am Arbeitsplatz auftreten
- Informationen über angemessene Vorsichtsmaßnamen und Regeln für den Schutz der Beschäftigten am Arbeitsplatz: Hygienevorschriften, Vorschriften zur Verhütung von Exposition, Vorschriften für das Tragen und Benutzen von Schutzkleidung und -ausrüstung
Der midok®-Service für Betriebs- bzw. Arbeitsanweisungen
Wir erstellen eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) nach der 7-Schritte-Methode. Dabei machen wir uns mit Ihren Arbeitsplätzen und –prozessen, den verwendeten Gefahrstoffen sowie den vorhandenen und potentiellen Gefährdungen vertraut. Schon mit diesem Schritt geben wir Ihnen Hinweise zur Risikoverminderung.
Auf Grundlage dieser Kenntnisse erarbeiten unsere erfahrenen Fachkräfte anschließend Betriebs- bzw. Arbeitsanweisungen. Da nicht alle Risiken restlos zu vermeiden sind, sind Anweisungen, die auf der Kenntnis der Restrisiken fußen, von entscheidender Bedeutung. Auch Sicherheitsdatenblätter (SDB) gehen in die Erstellung der Betriebsanweisung ein.
Ablauf und Inhalt
Wir stellen genaue Anweisungen im Umgang mit Arbeitsmitteln, Gefahrstoffen und bei den verschiedenen Arbeitsverfahren auf. Dabei befolgen wir den folgenden Ablauf:
- Erfassung und Beschreibung des Arbeitsablaufs
- Ermittlung der möglichen Gefährdung bei den einzelnen Arbeitsschritten
- Ermittlung von notwendigen Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln für jede potentielle Gefährdung
Die Vorteile unserer Betriebsanweisungen
- Erfüllung der Unfallverhütungsvorschriften (UVV)
- Schutz von Mitarbeitern und Maschinen und Anlagen
Dadurch Akzeptanz bei Ihren Mitarbeitern - Risikominderung oder gänzliche Vermeidung von Risiken
- Optimierung der Arbeits- und Produktionsabläufe
Dadurch Wettbewerbsvorteil - Senkung eventueller Versicherungskosten