Technische Dokumentation nach Maschinenrichtlinie
Erfahren sie das Wesentliche zur Maschinenrichtlinie, einer der wichtigsten Grundlagen der Technischen Dokumentation von Maschinen und Anlagen
Bedeutung der Maschinenrichtlinie
Die Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) ist innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums das wichtigste Regelwerk zur Technischen Dokumentation für Maschinen und Anlagen.
Jeder, der eine Maschine innerhalb der EU in Verkehr bringen will, muss sich an diese Richtlinie und die durch sie spezifizierten Sicherheitsstandards halten.
Die Antwort auf die Frage: “Was ist eine Maschine?” erhalten Sie weiter unten auf dieser Seite.
Inhalte in diesem Artikel
Sicherheitsstandards
Ungeachtet des Herstellungsorts der Produkte, müssen Maschinen und Anlagen, die innerhalb der EU in Verkehr gebracht werden sollen, bestimmten Sicherheitsstandards genügen. Die Maschinenrichtline stellt folgende Anforderungen an die Sicherheit:
- Ermittlung möglicher Gefährdungen durch eine Risikobeurteilung
- Beseitigung oder Minderung der ermittelten Gefährdungen
- Anbringung der CE-Kennzeichnung
- Ausstellung der Konformitätserklärung
- Erstellung der Betriebsanleitung und die damit einhergehende Warnung vor Restrisiken
Europäisches und nationales Recht
Die europäischen Richtlinien sollen die Rechtsauffassungen der Mitgliedsländer der Europäischen Union vereinheitlichen. Ursprünglich regelte die Maschinenrichtlinie die Inverkehrbringung von Maschinen und Anlegen nur in einigen Ländern der EU, mittlerweile gilt sie für alle EU-Mitgliedsländer.
Für Drittstaaten hat die Maschinenrichtlinie keine Geltung, wird aber in Einzelfällen durch bilaterale Vereinbarung angewandt.
Die Maschinenrichtlinie wird durch das Produktsicherheitsgesetz (Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt, ProdSG) und die Maschinenverordnung (Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz, 9. ProdSV) in deutsches Recht umgesetzt. Damit werden über 750 harmonisierte Normen der EU berücksichtigt, die die verschiedensten Produkte und Produktgruppen betreffen.
Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie
- Maschinen
- Unvollständige Maschinen
- Auswechselbare Ausrüstungen
- Sicherheitsbauteile
- Lastaufnahmemittel
- Ketten, Seile und Gurte
- Abnehmbare Gelenkwellen
Definition Maschine
Eine Maschine ist:
Die Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen mit wenigstens einem beweglichen Teil plus Betätigungselementen, Steuer- und energiekreisen. Auch mehrere zu einer Anlage verkettete Maschinen fallen unter diesen Begriff. Der Hersteller ist zur Bereitstellung einer EG-Konformitätserklärung sowie einer Betriebsanleitung verpflichtet.
Maschinen, die allein keine Funktion erfüllen, aber dennoch eine Gesamtheit bilden, stellen eine unvollständige Maschine dar. Der Hersteller ist in diesem Fall zur Bereitstellung einer Montageanweisung und einer Einbauerklärung verpflichtet.
Ausnahmen des Anwendungsbereichs
Folgende Produkte bzw. Komponenten werden nicht durch die Maschiennrichtlinie abgedeckt:
- Sicherheitsbauteile, die als Ersatzteile zur Ersetzung identischer Bauteile bestimmt sind und die vom Hersteller der Ursprungsmaschine geliefert werden
- Spezielle Einrichtungen für die Verwendung auf Jahrmärkten und in Vergnügungsparks
- Maschinen, die speziell für militärische Zwecke oder zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung konstruiert und gebaut wurden
- Maschinen, die speziell für Forschungszwecke konstruiert und gebaut wurden und zur vorübergehenden Verwendung in Laboratorien bestimmt sind
- Schachtförderanlagen
- Maschinen zur Beförderung von Darstellern während künstlerischer Vorführungen
- Waffen einschließlich Feuerwaffen
Betriebsanleitung
Die Maschinenrichtlinie gibt vor, dass die Betriebsanleitung als Teil der Maschine mitzuliefern ist. Die Betriebsanleitung ist besonders für das Sicherheitskonzept der Maschine bedeutend, indem sie die Nutzer im bestimmungsgemäßen, sicheren Gebrauch der Maschine anleitet und vor Restrisiken warnt. Die Betriebsanleitung stellt zudem Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln auf.
Der Betreiber nutzt die Betriebsanleitung auch als Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes und um daraus eine interne Betriebsanweisung abzuleiten.
Auch interessant: Gefährdungsbeurteilungen.
Anforderungen der Maschinenrichtlinie an die Betriebsanleitung
Der Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG stellt die folgenden Anforderungen an den Inhalt einer Betriebsanleitung:
- EG-Konformitätserklärung
- Herstellerangaben und Angaben zur Maschine
- Zeichnungen, Schaltpläne, Beschreibungen
- Technische Angaben
- Transport und Lagerung
- Montage, Aufbau, Aufstellung
- Inbetriebnahme und Betrieb
- Bestimmungsgemäße Verwendung
- Anleitung für Bedienpersonal
- Handhabung von Werkzeugen
- Einstellung, Wartung, Ersatzteile
- Angaben zu Restrisiken
- Notmaßnahmen
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