Arbeitsschutz – Fundament eines menschengerechten und leistungsfähigen Betriebes

Ein gut geregelter Arbeitsschutz ist die Voraussetzung, um den reibungslosen Betrieb eines jeden Unternehmens zu gewährleisten. Dabei geht es sowohl um das Wohlergehen Ihrer Beschäftigten als auch um die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens. Denn jeder Arbeitsunfall bedeutet eine Belastung für die Beschäftigten und eine Einschränkung der finanziellen und zeitlichen Kapazitäten Ihres Unternehmens.

Der effiziente Arbeitsschutz gehört damit zum Fundament eines menschengerechten und leistungsfähigen Betriebes. Er schützt Ihr Unternehmen und Ihre Beschäftigten gleichermaßen.

Besonders bei der Arbeit mit Maschinen und Anlagen ist der Schutz von Sicherheit und Gesundheit Ihrer Angestellten zentral und bedeutend, denn jeder Arbeitsunfall kann schwere gesundheitliche Folgen nach sich ziehen.

Auch wegen der Digitalisierung rückt das Thema Arbeitsschutz immer mehr in den Vordergrund. Da aufgrund neuer Technologien die Arbeitsprozesse immer komplexer und damit gefahrenanfälliger werden. Der Arbeitsschutz muss mit dieser Entwicklung schritthalten und ihrer Komplexität gerecht werden.

Verbindlicher Arbeitsschutz und freiwillige Vorsorge

Die Gewährleistung der Sicherheit Ihres Betriebes und der Gesundheit Ihrer Angestellten hat höchste Priorität. Sie schützen damit schließlich auch Ihr Unternehmen. Und Sie kommen dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) nach, das den Arbeitgeber zur Beurteilung möglicher Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz verpflichtet.

Über diese verbindlichen gesetzlichen Vorgaben hinaus rät das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auch zur Schaffung einer guten Unternehmenskultur, die den allgemeinen rechtlichen Grundnormen Leben verleiht. Darunter ist beispielsweise das Bereitstellen von präventiven Dienstleistungen in den Bereichen betriebliche Gesundheitsförderung und arbeitsmedizinische Vorsorge zu verstehen. Ihre Angestellten können entscheiden, ob Sie diese Leistungen wahrnehmen wollen.

Indem Sie freiwillige Zusatzleistungen zur Absicherung des Arbeitsprozesses bereitstellen, erhöhen Sie zugleich die Zufriedenheit und damit die Leistungsbereitschaft Ihrer Angestellten.

Mit unserer Hilfe bewahren Sie den Überblick

Es gibt also einiges zu beachten. Der Arbeitsschutz stellt eine Notwendigkeit für Unternehmen und Angestellte dar, er ist rechtlich vorgeschrieben und genau geregelt und es empfiehlt sich, Ihren Angestellten auch freiwillige Leistungen anzubieten. Wir helfen Ihnen mit der Gefährdungsbeurteilung bei der Ausarbeitung Ihres Arbeitsschutzes, so dass es Ihren Beschäftigten und Ihrem Unternehmen in Zukunft noch besser ergeht.

Finden Sie heraus, wie wir Sie beim Arbeitsschutz unterstützen können

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