Arbeitssicherheit – Rechtliche Grundlagen

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass jedes Unternehmen die Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz beurteilen und notwendige Schutzmaßnahmen durchführen muss. Dabei ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die rechtliche Grundlage. Für den Arbeitsschutz gilt dabei die Dokumentationspflicht (§ 6 ArbSchG), welcher mit der Gefährdungsbeurteilung entsprochen wird. Das Arbeitsschutzgesetz bestimmt auch, welche Vorgaben bei der Gefährdungsbeurteilung zu beachten sind.

Auszüge aus dem

Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG)
§ 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen

(1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.

(2) Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend.

(3) Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch

  1. die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes,
  2. physikalische, chemische und biologische Einwirkungen,
  3. die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit,
  4. die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken,
  5. unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten,
  6. psychische Belastungen bei der Arbeit.

Über diese Grundlagen hinaus wird das Arbeitsschutzgesetz in weiteren Arbeitsschutzverordnungen genauer bestimmt. Dazu gehören etwa Verordnungen, die den Lärmschutz, die arbeitsmedizinische Vorsorge und die Lastenhandhabung betreffen. Für die technische Sicherheit von Anlagen und Geräten, die in Verkehr gebracht werden, gilt das Produktsicherheitsgesetz.

Schließlich ist besonders für Maschinen und Anlagen die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) wichtig.

Es gilt also viel zu beachten und sich in einer Reihe von gesetzlichen Vorgaben zurechtzufinden, um den Arbeitsschutz zu gewährleisten. Wir können Ihnen dabei helfen (Link zur Kontaktseite), den Paragraphendschungel erfolgreich zu durchqueren und die Sicherheit Ihrer Angestellten und Ihres Unternehmens zu gewährleisten.

Erfahren Sie näheres zu unserer Anwendung der 7-Schritte-Methode zur Gefährdungsbeurteilung.

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