Hohe Temperaturen am Arbeitsplatz sind nicht nur unangenehm – sie können die Gesundheit gefährden, die Konzentration beeinträchtigen und die Sicherheit massiv beeinflussen. Da reicht ein gut gemeinter Hinweis auf „viel trinken“ nicht mehr aus.
Die neue Hitzeschutz-Verordnung, die am 01.01.2026 in Kraft tritt, macht Schluss mit freiwilligen Empfehlungen und schafft klare rechtliche Vorgaben. Mit ihr steigen auch die Anforderungen an Unternehmen, sowohl organisatorisch als auch dokumentarisch.
Wenn es darum geht, diese Anforderungen sauber abzubilden, bedeutet das für uns bei midok®: Was im Betrieb schützt, muss zuerst präzise auf dem Papier stehen.
Was ändert sich?
Die Verordnung schreibt künftig Maßnahmen ab bestimmten Hitzewarnstufen vor – insbesondere bei Tätigkeiten im Freien. Ab Warnstufe 2 (ca. 34 °C und mehr über mehrere Tage) muss ein verbindlicher Hitzeschutzplan vorliegen.
Für Innenräume gelten die bekannten Orientierungswerte aus der Arbeitsstättenregel ASR A3.5:
➡️ Ab 26 °C Raumtemperatur: Arbeitgeber sollen erste organisatorische Maßnahmen treffen, etwa durch Anpassung der Arbeitszeiten, Bereitstellung von Getränken oder Bekleidungsvorschriften lockern
➡️ Ab 30 °C Raumtemperatur: Schutzmaßnahmen müssen ergriffen werden, wie z. B. technische Hilfen (Ventilatoren, Klimageräte), die Einschränkung schwerer körperlicher Tätigkeiten oder die Einräumung zusätzlicher Pausen
➡️ Ab 35 °C Raumtemperatur: Der Arbeitsplatz gilt ohne technische oder organisatorische Gegenmaßnahmen nicht mehr als geeignet. Das heißt: Wenn keine wirksamen Schutzvorkehrungen möglich sind (z. B. Klimatisierung, Hitzepausen, Luftduschen), darf die Arbeit nicht fortgeführt werden
Diese Schwellenwerte sind keine bloßen Empfehlungen, sondern künftig verbindlich für Unternehmen – insbesondere im Hinblick auf Gefährdungsbeurteilung, Maßnahmenplanung und Dokumentation. Denn: Was nicht geplant und dokumentiert ist, kann im Ernstfall weder gegenüber Behörden noch gegenüber Mitarbeitenden nachgewiesen werden.
Ein generelles Recht auf „Hitzefrei“ gibt es nicht – wohl aber die Pflicht der Arbeitgeber, nachweislich Maßnahmen zu ergreifen.
Was heißt das für die Dokumentation?
Die Hitzeschutz-Verordnung ist nicht einfach ein neues Kapitel in der Betriebsanweisung. Sie hat Auswirkungen darauf, wie Belastungen und Schutzmaßnahmen in der Dokumentation dargestellt werden müssen.
➡️ Gefährdungsbeurteilungen müssen nun Hitzebelastungen explizit erfassen
➡️ Es braucht maßgeschneiderte Hitzeschutzpläne, die nach Tätigkeitsart, Arbeitsort und Belastungsgrad differenziert sind
➡️ Schutzmaßnahmen wie Pausenregelungen, Schattenplätze oder Trinkwasserversorgung müssen konkret benannt und dokumentiert werden
➡️ Für Außenarbeitsplätze (z. B. Bau, Landwirtschaft, Logistik) ist eine tagesaktuelle Bewertung der Witterung sowie die schriftliche Dokumentation der daraus abgeleiteten Maßnahmen erforderlich
➡️ Auch die Information und Schulung der Mitarbeitenden muss nachweislich erfolgen und dokumentiert werden
Wie ist unser Vorgehen in dieser Thematik?
Wir erfassen nicht nur Inhalte, sondern bauen sie methodisch auf. Und zwar so, dass sie bei einer Kontrolle belastbar und im Alltag verständlich sind. Dabei arbeiten wir eng mit Fachabteilungen, Sicherheitsbeauftragten und der Personalabteilung zusammen und achten besonders auf:
➡️ Klare, modulare Struktur für verschiedene Arbeitsbereiche und Standorte
➡️ Zielgruppengerechte Inhalte für Mitarbeitende, Führungskräfte und Prüfer
➡️ Übersetzungsfreundliche Sprache für internationale Teams im Betrieb
➡️ Nachvollziehbare Dokumentation von Hitzewarnung bis Maßnahme
So entsteht eine Dokumentation, die nicht nur informiert, sondern auch schützt.
Wer die Hitzeschutz-Verordnung nur als Pflicht versteht, verfehlt ihr eigentliches Ziel.
Wer sie hingegen in der Technischen Dokumentation sorgfältig und durchdacht umsetzt, sorgt nicht nur für Rechtssicherheit, sondern sendet auch ein klares Signal an die Belegschaft: Eure Gesundheit ist uns wichtig.
In der kommenden Woche werfen wir einen Blick auf das, was viele fürchten – aber wenige ernsthaft vorbereiten: Arbeitsschutz-Kontrollen.
Mit steigender Kontrolldichte ab 2026 wird die Dokumentation zum entscheidenden Faktor: Was wird geprüft? Welche Unterlagen müssen vorliegen? Und wie gelingt es, den Überblick zu behalten? Das schauen wir uns im nächsten Beitrag genauer an.






