Der Inhalt der Konformitätserklärung wird durch die Maschinenrichtlinie vorgegeben. Einige der Informationen, die sie angeben müssen, sind:
- Bezeichnung und Anschrift des Herstellers und des Bevollmächtigten für die Zusammenstellung der Technischen Dokumentation
- Beschreibung der Maschine oder Anlage: Modell, Typ, Funktion, Handelsbezeichnung, Seriennummer
- Erklärung über die Richtlinien- und Normenkonformität
- Wenn eine Benannte Stelle erforderlich ist: deren Name, Anschrift und Kennnummer
- Ort und Datum der Konformitätserklärung
- Angaben zur Person, die die Konformitätserklärung im Namen des Herstellers oder dessen Bevollmächtigten ausgibt, inklusive Unterschrift
Abhängig von der Art der Maschine oder Anlage müssen Sie darüber hinaus noch weitere Informationen in Ihrer Konformitätserklärung angeben. Zur lückenlosen Ermittlung aller notwendigen Inhalte und zur Erstellung der Erklärung empfiehlt es sich, auf Spezialisten zurückzugreifen.
Als Fachdienstleister für Technische Dokumentation nehmen wir Ihnen die Erstellung Ihrer Konformitätserklärung gerne ab.