Maschinenrichtlinie in der Praxis: Darf mein Produkt auf den Markt
Wir räumen auf und beantworten die drei häufigsten Fragen unserer Kunden, um mehr Licht in den Richtlinien-Dschungel zu bringen.
FAQs rund um die Maschinenrichtlinie
➡️ Warum wird die Niederspannungsrichtlinie in der Maschinenrichtlinie nicht genannt?
Diese Frage hören wir regelmäßig – und sie ist berechtigt. Denn viele Maschinen enthalten elektrische Komponenten.
Die Antwort ist ganz einfach: Sie wird angewendet, aber nicht zitiert.
Die Maschinenrichtlinie überlagert andere Produktvorschriften wie die Niederspannungsrichtlinie, wenn es sich um Maschinen im Sinne der Richtlinie handelt.
Aber: Die grundlegenden Voraussetzungen der Niederspannungsrichtlinie gelten trotzdem und sind implizit in den Anforderungen an elektrische Bauteile enthalten.
Das bedeutet: Wer eine Maschine baut, muss auch elektrische Sicherheit gewährleisten – nur eben im Rahmen der Maschinenrichtlinie.
➡️ Was genau bezeichnet die Lebensdauer einer Maschine?
Die Lebensdauer einer Maschine ist nicht einfach nur eine Zahl, sondern beeinflusst zentrale Aspekte wie Wartungsintervalle, Ersatzteilbevorratung und die Risikobeurteilung.
Denn: Die Risiken am Ende der Lebensdauer können ganz andere sein als am Anfang.
Ob es um Verschleißteile, elektrische Isolation oder die Materialermüdung geht – diese Angabe benennt die mindestens zu erreichende Lebensdauer ab der ersten Inbetriebnahme, nach der die Maschine auszulegen ist.
Während dieses Zeitraums muss das Produkt bestimmungsgemäß einsetzbar und leistungsbereit sein.
➡️ Braucht eine Baugruppe aus einer bestehenden Anlage eine eigene CE-Kennzeichnung, wenn sie als Einzelgerät verkauft wird?
Ja, weil sie durch den Verkauf als Einzelgerät rechtlich als neues Produkt gilt.
Die ursprüngliche Risikobeurteilung und die Betriebsanleitung beziehen sich auf den sicheren Betrieb im Verbund mit den anderen Einheiten der Anlage.
Für eine aus diesem Verbund gelöste Baugruppe kann die CE-Konformität nicht ohne Bewertung dieser neu entstehenden Funktionseinheit übertragen werden.
Inbetriebnahme, Betrieb, Wartung und Instandhaltung sind neu zu erfassen, zu bewerten und zu beschreiben. Erst mit diesen Unterlagen kann die benötigte CE-Kennzeichnung erfolgen.
Die Maschinenrichtlinie wirkt auf den ersten Blick komplex, aber bei genauerem Hinsehen sind klare Strukturen erkennbar. Wer hier sauber arbeitet, schützt nicht nur den Anwender, sondern auch sich selbst – und bringt seine Produkte rechtssicher in den Verkehr.
Warum Betriebsanleitungen Wiederholungen lieben, was es mit dem mysteriösen “Original”-Vermerk auf sich hat und ob man wirklich ein Word-Dokument erwarten darf, schauen wir uns nächste Woche an.