Neuigkeiten zur Maschinenverordnung 2027 – Was hat sich getan und warum beschäftigen wir uns jetzt schon damit?
Wie im Jahresausblick 2024 angesprochen, verfolgen wir bereits jetzt den Umstellungsprozess der aktuellen Maschinenrichtlinie zur neuen Maschinenverordnung.
Das ist für uns von großer Bedeutung, damit wir unsere Technische Dokumentationen bis zum Stichtag am 20.01.2027 an die neuen Anforderungen anpassen können.
Wie ist der aktuelle Stand?
Die Maschinenrichtlinie umfasst derzeit über 800 harmonisierte Normen, die im Amtsblatt der Europäischen Union aufgeführt sind. Diese Normen sorgen für die Sicherheit der Personen, die an und mit Ihren Maschinen arbeiten.
Nach dem ersten Entwurf der neuen Maschinenverordnung 2021 gab es im Juni 2023 eine überarbeitete Neuveröffentlichung. In dieser haben sich manche rechtlichen Anforderungen im Vergleich zur Maschinenrichtlinie geändert, andere sind komplett neu entstanden.
Deshalb müssen die harmonisierten Normen jetzt überprüft und ggf. an die neuen Anforderungen angepasst werden.
Planänderung der EU-Kommission
Ende 2023 hat diese geplante Anpassung eine Wendung genommen:
Die EU-Kommission plant, die Konformitätsvermutung nach der Maschinenverordnung für alle unter der Maschinenrichtlinie gelisteten Normen zu bescheinigen, sofern sie die gleichen Anforderungen abdecken. Ob neu hinzugekommene Anforderungen als Zwischenlösung im EU-Amtsblatt mit Einschränkungen aufgenommen werden, wird noch diskutiert.
Die Überprüfung und Aktualisierung der nach Maschinenrichtlinie veröffentlichten Normen soll bis Ende 2026 durch eine sogenannte “Gap-Analyse” erfolgen. Dabei wird festgestellt, welche “Gaps”, also Lücken, zwischen dem aktuellen Stand und den neuen Anforderungen noch geschlossen werden müssen.
Ist die Analyse abgeschlossen, erstellen Technische Komitees bis zum Stichtag eine vollständige Übersicht der harmonisierten Normen nach der Maschinenverordnung.
Neben der Überprüfung erfolgt die planmäßige Revision bestehender Normen, wobei die Anforderungen der Maschinenverordnung berücksichtigt werden. Zusätzlich werden neue Themen wie Cybersicherheit, KI und additive Fertigung aufgenommen.
Wir behalten das Thema Maschinenverordnung 2027 weiter im Blick, damit Sie sich auch in Zukunft auf unsere Dienstleistungen, wie der Technischen Dokumentation nach Maschinenrichtlinie, verlassen können.